Start mit 135 Euro

Als Bassam vor drei Jahren aus Syrien nach Deutschland kam, konnte er sich nicht einmal eine Straßenbahnfahrt leisten. Mittlerweile lebt er von Hartz IV – und hilft als Dolmetscher anderen Migranten, im Alltag zurechtzukommen.

von Felix Fahnert

Bassam im Welcome-Treff in Halle
Foto: Andreas Stedtler

Kurz nach seiner Ankunft kann Bassam die Stadt Halle bestens überblicken. Aus seinem Zimmer im ehemaligen Maritim-Hotel am Riebeckplatz sieht er das Stadion des HFC, den Marktplatz und den Zoo. Doch viel unternehmen kann er im Frühjahr 2016 nicht mit den 135 Euro Taschengeld, die er im Monat zur Verfügung hat. Etwas mehr als vier Euro am Tag sind das, mehr gibt es nicht – Essen und Kleidung erhält er als Sachleistung. „Ich konnte nicht mal in die Straßenbahn steigen. Es war zu wenig Geld“, sagt Bassam. Heute lebt der 30-Jährige von Hartz IV.

Dass Flüchtlinge übermäßig hohe Sozialleistungen bekommen, ist auch im Jahr 2019 noch ein verbreitetes Vorurteil. Eines, das auch durch soziale Netzwerke im Internet befeuert wird. So kursierte etwa ein Bescheid für eine Flüchtlingsfamilie aus Merseburg über monatlich angeblich angeblich 4 300 Euro im Netz. Tatsächlich erhielt die Familie 1 700 Euro – für wohlgemerkt sieben Personen.

Bassam hat vier Jahre in Aleppo studiert

Wie also geht es Flüchtlingen finanziell wirklich? Für den 30-jährigen Bassam sind die Sorgen heute kleiner. Weil sein Asylantrag angenommen wurde, hat er als anerkannter Flüchtling eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und erhält Leistungen auf Hartz-IV-Niveau – das sind 424 Euro zum Leben. Auf seine neue Heimat Halle blickt er mittlerweile aus einer kleinen Wohnung in Halle-Neustadt. Zudem arbeitet er im „Welcome-Treff“ der Freiwilligenagentur am Franckeplatz. Dort hilft er als Dolmetscher anderen Flüchtlingen, im Alltag klarzukommen. Er bekommt dafür eine kleine Aufwandsentschädigung. Doch dafür mache er die Arbeit nicht. „Es gibt so viele Hindernisse: bei Sprache, Regeln und im Umgang mit Menschen.“ Mit seinem Job wolle er das ändern.

Bassam, 1,70 Meter groß, Kinnbart und immer ein Lächeln auf den Lippen, ist Akademiker. Im syrischen Aleppo hat er vier Jahre lang Persisch studiert und als Dozent an der Uni gearbeitet. Gefehlt hat es ihm an nichts, er war glücklich verheiratet. Doch dann kam der Krieg – und die Flucht. Er stellt klar: „Geld ist doch nicht der Grund, warum wir herkommen. Zuhause haben wir Krieg und Diktatur, ich kann dort nicht leben.“

Für Flüchtlinge in Deutschland sei Geld daher nicht das entscheidende Thema. „Es ist zwar nicht viel, aber auch nicht zu wenig.“ Schwierigkeiten gebe es vor allem, weil viele kaum Kontakt zu anderen Menschen haben – so wie er zu Beginn auch. Er erzählt: Einmal wollte er mit Kumpels im Bus in den Saalekreis fahren, stieg in die mittlere Tür ein, so wie er es aus Halle gewohnt war.

Der Welcome-Treff am Waisenhausring

Bei dieser Linie musste jedoch vorn eingestiegen werden – Bassam und seine Freunde wurden dann vom Fahrer angeschrien. „Was macht ihr!?“, habe er laut gerufen, die Gruppe war verunsichert. „Wir kennen diese Regeln nicht, wir konnten das nicht verstehen“, sagt er.

Weniger als Hartz-IV-Empfänger

Fakt ist: Bis über den Asylantrag entschieden ist, erhalten Flüchtlinge in Deutschland weniger als Hartz-IV-Empfänger – aktuell maximal 354 Euro im Monat. Ein Paar erhält 636 Euro. Miete und Heizung werden übernommen. Eine Familie mit fünfjährigem Kind hat maximal 850 Euro zum Leben. In Sammelunterkünften sind es wegen der Sachleistungen deutlich weniger. Wird der Antrag bewilligt, wird ab diesem Zeitpunkt Hartz IV gezahlt. Zudem werden im Asylverfahren ärztliche Behandlungen laut Gesetz nur für „akute Erkrankungen und Schmerzzustände“ gewährt.

Schutzformen für Geflüchtete in Deutschland

  • Politisches Asyl
    Politisch verfolgt ist, wer im Falle der Rückkehr einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein wird – aufgrund von Rasse (Begriff laut Genfer Flüchtlingskonvention), Nationalität, politischen oder religiösen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe (auch sexuelle Orientierung), ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben. Berücksichtigt wird hierbei grundsätzlich nur staatliche Verfolgung. Das politische Asyl bietet eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre.
  • Flüchtlingsschutz
    Der Flüchtlingsschutz auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention greift auch bei der Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure ein, z.B. durch Terrorgruppen. Grund der Verfolgung können die „Rasse“, Nationalität, Glaube, politische oder sexuelle Orientierung oder soziale Zugehörigkeit sein. Auch hier wird eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt.
  • Subsidiärer Schutz
    Subsidiärer  Schutz (“behelfsmäßiger” Schutz) wird zuerkannt, wenn die Person durch einen bewaffneten Konflikt, Bürgerkrieg oder z.B. Todesstrafe, Folter oder erniedrigende Behandlung bedroht ist und dennoch die Flüchtlingseigenschaft nach Genfer Flüchtlingskonvention fehlt. Er bietet eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.
  • Abschiebungsverbot
    Wenn die drei Schutzformen – Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz – nicht greifen, kannein Abschiebungsverbot erteilt werden. Ein schutzsuchender Mensch darf nicht rückgeführt werden, wenn die Rückführung in den Zielstaat eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt, oder dort eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Wird ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt, darf keine Rückführung in den Staat erfolgen, für den dieses Abschiebungsverbot gilt. Den Betroffenen wird von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
  • Weitere Infomationen gibt es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)!

Unter dem Existenzminimum?

Den Vorwurf, Flüchtlinge kämen als Sozialschmarotzer ins Land, weist man bei der Stadt Halle zurück. „Das ist keine Kategorie für Menschen“, sagt Uwe Theiß vom Sozialamt. Es gebe gesetzliche Ansprüche für Flüchtlinge. „Da gibt es kein ,mehr‘ oder ,weniger‘ für bestimmte Gruppen.“ Weniger Geld gibt es aber oft, wenn der Asylantrag abgelehnt wird. Dann rutschen Flüchtlinge meist in den Status der Duldung. Heißt: Sie sind ausreisepflichtig, die Abschiebung kann in der Praxis aber nicht durchgeführt werden. Wirken sie etwa bei der Identitätsfeststellung nicht mit, drohen Sanktionen, meist werden nur Unterkunft und 165 Euro gezahlt. „Bestimmte persönliche Leistungen werden gekürzt“, sagt Uwe Theiß. Aber: „Wir gehen nicht unterhalb des Existenzminimums.“

Das Sozialamt in Halles Südstadt.

„Viele müssen sich
Geld leihen und geraten
in eine Schuldenspriale,
aus der sie nicht
wieder rauskommen“

In den vielen Beratungsstellen für Migranten im südlichen Sachsen-Anhalt sieht man das anders. Ein Mitarbeiter sagt der MZ, die 165 Euro, von denen auch Essen, Kleidung und Strom bezahlt werden müssten, lägen „absolut unter dem Existenzminimum“. Was kaum verwundert, sind doch laut Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Sätze Grundlage für ein menschenwürdiges Existenzminimum. Abgelehnte Flüchtlinge erhalten weniger als die Hälfte davon. „Viele müssen sich Geld leihen und geraten in eine Schuldenspirale, aus der sie nicht wieder rauskommen“, sagt der Mitarbeiter. „Vom Ins-Kino-Gehen brauchen wir da gar nicht zu reden.“ Auch Bassam hat einen Freund aus Ägypten, der nur noch geduldet ist. „Das ist viel schlimmer als bei mir“, sagt er.

Mit dem Thema Sozialleistungen beschäftigt sich auch Reinhold Sackmann. Er ist Professor für Soziologie an der Universität in Halle und forscht unter anderem zur Sozialstruktur moderner Gesellschaften. „Bei Sozialleistungen spielt auch immer die Abschreckung eine Rolle“, sagt er. „Das soll kein Zustand sein, in dem man sich wohlfühlt.“ Das Abschreckungsprinzip in Sozialstaaten nach außen laute daher häufig: ,Hier gibt es keine hohen Leistungen!’

Er kritisiert, dass für die Unterbringung nach einem „Billigkeitsgebot“ bemessen wird. „Das führt zu einer hohen Konzention von Hartz-IV-Empfängern und Migranten in bestimmten Stadtteilen“, sagt Sackmann. Das sei gesellschaftlich problematisch und wirke stark ausgrenzend.

Prof. Reinhold Sackmann

Der Bedarf an Beratung ist bei den Flüchtlingen jedenfalls enorm. „Ich kann eigentlich nicht mehr durch die Stadt laufen, ohne erkannt zu werden“, sagt der Mitarbeiter der Beratungsstelle. Auch für abgelehnte Flüchtlinge mit Duldung setzt er sich ein. Schließlich spielt der Status auch für die Höhe der Sozialleistungen eine Rolle. Es gehe ihm dabei nicht darum, Gesetze zu unterwandern. „Doch wir überprüfen: Ist die Abschiebung überhaupt rechtens und korrekt begründet – oder hat nur jemand die Akte nicht ordentlich gelesen?“ Das komme nicht selten vor.

Großer Traum: Dozent an der Uni

Bei der Ausländerbehörde sieht man Probleme an anderer Stelle: Schwierigkeiten entstünden eher durch falsche Erwartungen. So sei einmal ein Flüchtling mit einjährigem Schutzstatus gekommen, erzählt Leiter Stefan Jaeger. „Er brauchte dann für eine Existenzgründung sofort einen unbefristeten Aufenthalt.“ Das sei rechtlich aber einfach nicht möglich.

Bassam sagt, die Erwartungen seien häufig auch von deutscher Seite widersprüchlich. „Die einen sagen: Er nimmt uns unsere Arbeit! Die anderen sagen: Er arbeitet nicht! Was ist richtig?“ Manchmal könne man es als Ausländer anscheinend nur falsch machen. Trotzdem ist Bassam dankbar, in Deutschland ein neues Zuhause gefunden zu haben. „Das ist eine gute Chance“, sagt er. Und die möchte er nutzen: Bis zum nächsten Jahr will er das zweithöchste Sprachzertifikat in Deutsch machen und dann in Halle Arabistik studieren. „Ich möchte Dozent an der Uni werden, das ist mein großer Traum!“

Ein anderer großer Traum ist in der vergangenen Woche schon in Erfüllung gegangen: Nach über drei Jahren ist Bassam endlich wieder mit seiner Frau zusammen – sie konnte über den Familiennachzug nach Deutschland kommen. „Wir haben uns die ganze Zeit nicht gesehen“, sagt er. Seine Augen strahlen, er lächelt glücklich. ,Bassam‘, das sagt er zum Schluss, bedeute übrigens: ,Der Mann, der viel lacht‘. Zu kaum jemanden könnte das besser passen als zu ihm.

Interview: “Trotz sinkender Zahlen ist der Aufwand gleichbleibend hoch”

Für den Beitrag hat Volontär Felix Fahnert mit Oliver Paulsen (Dienstleistungszentrum Migration), Uwe Theiß (Sozialamt) und Stefan Jaeger (Ausländerbehörde) von der Stadt Halle zum Thema gesprochen. Hier das komplette Interview:

Was hat sich 2015 bzw. seit 2015 an Ihrer Arbeit geändert?

Uwe Theiß (Sozialamt): „Zu den Aufgaben des Sozialamts gehört auch die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten. Seit dem Sommer 2015 musste die Kapazität deutlich erhöht werden: Die Zuweisungszahlen stiegen von 30 auf mehr als 500 Personen im Monat. Die Stadt Halle (Saale) hat schnell mit den großen Wohnungsunternehmen zusammengearbeitet und neben Gemeinschaftsunterkünften auch die dezentrale Unterbringung organisiert. Inzwischen hat sich die Lage wieder deutlich entspannt.

Oliver Paulsen (Dienstleistungszentrum Migration): Die Herausforderung war damals, den monatlich steigenden Zuwachs zu bewältigen. Die Geflüchteten sind auch heute noch da, aber die Zahlen steigen nicht mehr.

Stefan Jaeger (Ausländerbehörde): Tatsächlich ist der Aufwand jedoch gleichbleibend hoch, trotz sinkender
Zuweisungszahlen, weil der Aufenthalt immer noch befristet ist und immer noch Leistungen
und Handlungen der Ausländerbehörde erforderlich sind.

Oliver Paulsen (Foto: Stadt Halle)

Wo kommt es zu Problemen?

Stefan Jaeger: Natürlich kommen viele Leute mit festen Erwartungen zur Ausländerbehörde. Möglicherweise haben sie von anderen aus demselben Herkunftsland etwas gehört, was dann aber auf sie nicht zutrifft, weil der andere einen anderen Anerkennungsstatus hat, das Gesetz hier eine andere Regelung vorsieht. Das ist dann schwierig zu vermitteln.

Wie gehen Sie mit dem Vorurteil um, Migranten wollten nur Sozialleistungen abfassen und seien „Sozialschmarotzer“?

Uwe Theiß: Das ist keine Kategorie für Menschen. Es gibt gesetzliche Regelungen, und nach denen werden Mittel an diejenigen verteilt, denen sie zustehen. Das ist eindeutig geregelt und da gibt es kein „mehr“ oder „weniger“ für bestimmte Gruppen.

Oliver Paulsen: Wir reden über Leute mit Fluchthintergrund. Einige haben schon Jahre in Camps in Nachbarländern ihrer Heimat verbracht. Insofern ist das unterstellte Motiv grotesk, es ginge den Geflüchteten nur um Sozialleistungen. Insbesondere, wenn es um Syrer, Afghanen oder Iraker geht. Die Leute sind hier, weil es dort so schlimm ist, und nicht, weil es hier so toll ist.

Flüchtlingen stehen häufig unter großen Druck. Gibt es Fälle, in denen Menschen in Ausländerbehörde oder Sozialamt ausrasten?

Oliver Paulsen: Das lässt sich jedenfalls nicht an der Nationalität festmachen. Es gibt Menschen, die Konflikte auf eine verbale, verbal-aggressive oder körperliche Art lösen wollen. Natürlich gibt es wegen der persönlichen Fluchtgeschichten große Belastungen bei einigen Personen, aber das führt nicht zwangsläufig dazu, dass sie Konflikte mit Mitarbeitern austragen.

Sind Sie körperlich bedroht worden?

Uwe Theiß: Es gab einige wenige Einzelfälle.

Oliver Paulsen: Tatsächlich gab es solche Konflikte in der Stadtverwaltung über die Jahre insgesamt nur im niedrigen einstelligen Bereich. Das hat eine Auswertung des Arbeitssicherheitsausschusses gezeigt.

Steht Ihr Job besonders im Fokus der Öffentlichkeit? Haben Sie Anfeindungen erlebt?

Uwe Theiß: Es gibt nun mal Personen, die sich negativ äußern, weil sie meinen, sie bekommen vom Amt nicht das, was sie erhalten müssten. Dank gesetzlicher Regelungen ist dem aber nicht so.

Oliver Paulsen: Wir erleben auch genau die andere Seite. Wir erleben auch das Positive, wenn Kulturen und Menschen hierher kommen: Die Dankbarkeit ist oft sehr groß.

Stefan Jaeger: Manchmal mag man nicht dergleichen Meinung sein, doch da gibt es im Zweifel die Möglichkeit eines Rechtsbehelfsverfahrens zur Überprüfung einer Entscheidung. Und abschließend auch die Gerichte.

Aber wo liegen die Probleme denn konkret, wenn es welche gibt?

Stefan Jaeger: Ein Beispiel: Ein Ausländer mit subsidiärem Schutzstatus war bei uns. Er brauchte für einen Kredit für eine Existenzgründung sofort einen unbefristeten Aufenthaltstitel von mindestens zehn Jahren. Das gibt der Gesetzgeber aber einfach nicht her. Das geht dann eben nicht. Da kann er gern Rechtsmittel einlegen und das prüfen lassen. Hier gibt es keinen bösen Willen der Ausländerbehörde. Wir sind zwar eine Willkommensbehörde, aber eben auch eine Ordnungsbehörde.

Oliver Paulsen: Es geht darum, aus der Emotionalität wieder herauszukommen, die an vielen Stellen verständlich ist. Und dann zu sagen: Wir verstehen Sie, aber an dieser Stelle geht es nur so. Hinzu kommt oft noch die Sprachbarriere, die es schwieriger macht.

Wie stehen Sie zu Sanktionen bei Nichtmitwirkung, die ja unterhalb des Existenzminimums gehen?

Uwe Theiß: Wir gehen nicht unterhalb des Existenzminimums. Bestimmte persönliche Leistungen werden gekürzt, ich nenne es mal Taschengeld. Das Existenzminimum muss gewährt werden – und wird gewährt. Gekürzt wird, wenn eindeutig die Voraussetzung vorliegt, auch hier gelten gesetzliche Regelungen.

Ist es vorstellbar, dass als Sanktionierung Gutscheine für Sachleistungen ausgeteilt werden?

Oliver Paulsen: So ein System zu etablieren, wäre sehr, sehr aufwendig – und als diskriminierende Sonderregelung für eine Bevölkerungsgruppe entspricht das auch nicht dem städtischen Handeln.

Was kann man auf Behördenseite verbessern?

Uwe Theiß: Es gibt viel Bürokratie durch Vorgaben von Land und Bund. Und es gibt vor allem stetige Justierungen der rechtlichen Rahmen, die nicht unbedingt den Alltag widerspiegeln.

Zum Abschluss: Wie gefällt Ihnen Ihr Job?

Uwe Theiß: Ich stehe nicht jeden Morgen auf und denke erschreckt: Ich muss zur Arbeit! Solange das so ist, ist es okay. Es ist eben kein reiner Bürojob, sondern wir haben mit Menschen und mit Schicksalen zu tun.